Rechtsgutachten bemängelt fehlende Übergangsregelung für Biomethananlagen
Laut einem Rechtsgutachten soll die Novelle des EEG verfassungswidrig sein. Benachteiligt würden vor allem Biomethananlagen. (Foto: Susanne Beek/pixelio.de)
Ein Rechtsgutachten erstellt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier kommt zu dem Ergebnis, dass die EEG-Novelle, die im April vom Bundeskabinett beschlossen wurde, in Teilen verfassungswidrig ist. Es fehlt eine angemessene Übergangsregelung für Biomethananlagen im Sinne der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes. Eine ordentliche Planungs- und Investitionssicherheit ist für die Unternehmen nicht gegeben. Auch widerspricht die vorgesehene Begünstigung von Stromproduzenten im Unterschied zu Investoren von Biomethananlagen dem Gleichheitsgrundsatz. Um eine Verfassungswidrigkeit der EEG-Novelle 2014 zu vermeiden, bedarf es nach Ansicht von Hans-Jürgen Papier zwingend einer Ausgleichs- oder Übergangsregelung: „Der Gesetzgeber kann entweder den Ersatz frustrierter Aufwendungen vorsehen oder eine Fortdauer der Geltung des EEG 2012 für Anlagen, deren Planung bereits vor dem 23.1.2014 ins Werk zu setzen begonnen wurde und die zu einem bestimmten, der durchschnittlichen Realisierungsdauer adäquaten Zeitpunkt fertig gestellt werden.“ Erstellt wurde das Rechtsgutachten im Auftrag von Landwärme, einem der führenden Projektentwicklungs- und Handelsunternehmen im Bereich Biomethan. Read More →