Rechtsgutachten bemängelt fehlende Übergangsregelung für Biomethananlagen

490651_web_R_K_by_Susanne Beeck_pixelio.de

Laut einem Rechtsgutachten soll die Novelle des EEG verfassungswidrig sein. Benachteiligt würden vor allem Biomethananlagen. (Foto: Susanne Beek/pixelio.de)

Ein Rechtsgutachten erstellt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier kommt zu dem Ergebnis, dass die EEG-Novelle, die im April vom Bundeskabinett beschlossen wurde, in Teilen verfassungswidrig ist. Es fehlt eine angemessene Übergangsregelung für Biomethananlagen im Sinne der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes. Eine ordentliche Planungs- und Investitionssicherheit ist für die Unternehmen nicht gegeben. Auch widerspricht die vorgesehene Begünstigung von Stromproduzenten im Unterschied zu Investoren von Biomethananlagen dem Gleichheitsgrundsatz. Um eine Verfassungswidrigkeit der EEG-Novelle 2014 zu vermeiden, bedarf es nach Ansicht von Hans-Jürgen Papier zwingend einer Ausgleichs- oder Übergangsregelung: „Der Gesetzgeber kann entweder den Ersatz frustrierter Aufwendungen vorsehen oder eine Fortdauer der Geltung des EEG 2012 für Anlagen, deren Planung bereits vor dem 23.1.2014 ins Werk zu setzen begonnen wurde und die zu einem bestimmten, der durchschnittlichen Realisierungsdauer adäquaten Zeitpunkt fertig gestellt werden.“ Erstellt wurde das Rechtsgutachten im Auftrag von Landwärme, einem der führenden Projektentwicklungs- und Handelsunternehmen im Bereich Biomethan.

Mangelnder Vertrauensschutz für Biomethananlagen

Gemäß der EEG-Novelle 2014 soll die Förderung von Strom aus Biomasse bereits zu August dieses Jahres gekürzt werden. Neben der generell sinkenden Vergütung, sollen die Einsatzstoffvergütungsklassen gestrichen werden, nach denen besonders Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen gefördert wird. Auch der Gasaufbereitungsbonus soll ersatzlos gestrichen werden. Das trifft Biomethanunternehmen besonders hart. Wer in Anlagen investiert hat, die sich noch in der Entwicklung befinden, dem drohen Verluste in Millionenhöhe. Sie gefährden die Existenz der Unternehmen und der Arbeitsplätze. Insgesamt befinden sich nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) etwa 28 Biomethananlagen im Bau und 33 in der Planung. Davon sind schätzungsweise bis zu 50 Anlagen in einem fortgeschrittenen Stadium, bei dem auch Netzanschlussverträge abgeschlossen wurden.

Beispiel Landwärme

Allein bei Landwärme sind acht Projekte betroffen. Vor allem die Herstellung des Gasnetzanschlusses ist langwierig. Sie dauert in einzelnen Fällen bis zu vier Jahre. Im Fall der Landwärme-Projekte wurden die Netzanschlussbegehren zwischen 2008 und 2012 gestellt. „Unser Planungshorizont ist technologiebedingt sehr langfristig“, sagt Zoltan Elek, Gründer und Geschäftsführer von Landwärme. „Noch im Dezember 2013 bekräftigten Vertreter des Umweltministeriums, dass die Förderung von Biomethan fortgesetzt wird. Die Kehrtwende durch das Wirtschaftsministerium, die im April dieses Jahres durch das Kabinett beschlossen wurden, war daher nicht vorhersehbar. “

Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats

Ein Vorschlag, der seitens der Ausschüsse des Bundesrats eingebracht wurde, sieht eine Ergänzung der EEG-Novelle vor. Die Regelung würde Vertrauensschutz für Biomethananlagen vorsehen, deren Umsetzung vor dem Januar 2014 begonnen wurde und noch vor 2016 in Betrieb gehen. „Wir unterstützen diesen Vorschlag und fordern im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Abgeordneten auf, diese auch verfassungsrechtlich erforderlichen Nachbesserungen vorzunehmen“, sagt Zoltan Elek. In diesem Sinne kommt auch das Rechtsgutachten von Hans-Jürgen Papier zu dem Ergebnis, dass die von den Ausschüssen des Bundesrats vorgeschlagene Übergangsregelung den Verstoß gegen das Grundgesetz ausräumen würde.

Quelle: Pressemitteilung Polarstern

Comments are closed.

Post Navigation