Regierung soll Bienen und Imker vor Gentechnik schützen

Biene in Blüte

Sie ist nicht nur enorm wichtig für unsere Ernährung, sondern einfach auch faszinierend. Jetzt fordern BUND und Imker wirksamen Schutz vor Genpollen. (Foto: © Kletr – Fotolia.com)

Sie ist klein, hat aber eine enorme Bedeutung. Ohne Bienen müssten wir auf rund ein Drittel unserer Lebensmittel verzichten. Letztlich sind sie mitverantwortlich für das Entstehen vieler Früchte in der Natur. Erst jüngst haben wir über einen Imker berichtet, dessen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht abgelehnt wurde. Er hatte Schutz vor Genpollen gefordert. Das Gericht war der Ansicht, dass er seine Bienen wohl selbst davor schützen sollte.
Nun fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Imkerverband Mellifera e.V. gemeinsam von CDU/CSU und SPD, in ihrem Koalitionsvertrag konkrete Maßnahmen zum Schutz von Bienen und Imkern vor möglichen gentechnischen Verunreinigungen des Honigs festzulegen. Das geltende Recht schütze weder den Honig noch die Bienenhaltung wirksam vor gentechnisch veränderten Pollen.

Volkswirtschaftlicher Nutzen von 2 Milliarden Euro jährlich

„Die Bestäubungsleistung der Honigbienen hat in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Nutzen von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Allgemeinplätze über die Bedeutung der Bienen für unsere Ernährung oder neue Forschungsaufträge zu deren Gefährdung reichen nicht aus“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Was die Koalition liefern muss sind wirksame Maßnahmen, damit die Bienenvölker tatsächlich geschützt werden. Die CDU muss endlich über ihren Schatten springen und gemeinsam mit CSU und SPD ausreichende Sicherheitsabstände zwischen Gentechfeldern und Bienenstöcken festlegen. Dringend erforderlich sind außerdem Rechtsvorschriften zum Ausgleich wirtschaftlicher Einbußen bei den Imkern durch gentechnische Verunreinigungen des Honigs“, sagte Weiger.

Mindestabstände zu Bienenstöcken festlegen

Thomas Radetzki, Vorstand des Imkerverbandes Mellifera e.V.: „Erst vor drei Wochen ist mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur gentechnischen Verunreinigung von Honig deutlich geworden, dass auf dem Rechtsweg ein wirksamer Schutz der Imker nicht zu erlangen ist. Der Handel nimmt gentechnisch verunreinigten Honig nicht ab, die Verbraucher wollen ihn nicht. Obwohl seit Jahren klar ist, dass sie notwendig sind, hat sich der Gesetzgeber bisher davor gedrückt, wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen. Einige Koalitionsverhandler der SPD lehnen inzwischen das Aussäen gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland ab. EU-Vorgaben könnten das jedoch schon bald wieder aushebeln. Deshalb muss die künftige Bundesregierung das Gentechnikrecht nachbessern und Mindestabstände zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken festlegen, die sich am Flugradius der Bienen orientieren. Gesetzlich festgelegte Abstände von fünf Kilometern können einen ausreichenden Schutz für Bienen und Imker gewährleisten.“

Genpollen im Honig legal

Erst am 6. November diesen Jahres hatte die Europäische Kommission dem Pollen des Monsanto-Gentech-Maises MON810 die europaweite Zulassung als „Lebensmittel“ erteilt. Damit werden gentechnisch veränderte Pollen im Honig legalisiert. MON810 ist seit 2009 in Deutschland verboten, außerdem in sieben weiteren EU-Staaten. Diese Anbauverbote könnten jedoch durch neue Brüsseler Vorgaben jederzeit wieder aufgehoben werden. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission in Kürze den Anbau einer weiteren Gentechnikpflanze – der Maislinie 1507 der Firma Pioneer – erlauben will. Deren Anbau in Deutschland bedeutet eine weitere Gefahr für die Gentechnikfreiheit des Honigs und anderer Lebensmittel.

Quelle: Pressemeldung BUND

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