Internationales Artenschutzabkommen CITES in Kraft
Ab dem 14. September 2014 stehen fünf besonders bedrohte Haiarten und die Gattung der Mantarochen unter dem Schutz des internationalen Artenschutzabkommens CITES. Erzeugnisse aus diesen Arten dürfen dann nur noch gehandelt werden, wenn sie aus nachhaltig bewirtschafteten Populationen stammen.
„Meilenstein für den Artenschutz“
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das ist ein Meilenstein für den Artenschutz. Denn damit werden erstmals kommerziell sehr bedeutsame marine Ressourcen unter den Schutz von CITES gestellt.“ Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz engagieren sich seit Jahren für einen besseren Schutz der Haie und Rochen. Ein Viertel aller Hai- und Rochenarten ist in ihrem Bestand bedroht und nur noch ein Drittel nachweislich nicht gefährdet. Hauptursachen für diese alarmierende Entwicklung sind die Überfischung und der internationale Handel mit Flossen und Fleisch der Haie sowie mit den Kiemenreusen der Rochen.
Hilfestellung für Effektivität
Bei den nun geschützten Haiarten handelt es sich um den Weißspitzenhochseehai, den Heringshai und drei Arten von Hammerhaien. Die Listungen waren auf der 16. CITES-Vertragsstaatenkonferenz im März 2013 verabschiedet, ihr Inkrafttreten aber um 18 Monate verschoben worden, um den betroffenen Staaten hinreichend Zeit zur technischen und administrativen Vorbereitung einzuräumen. Den Heringshai-Antrag hatte Deutschland maßgeblich vorbereitet, da die Europäische Union Hauptimporteur dieser Art ist und damit eine große Verantwortung trägt. Damit die Listungen ab dem 14.9. auch effektiv weltweit umgesetzt werden, haben BMUB und BfN international erhebliche Hilfestellung geleistet. Weitere Informationen zum Schutz von Haien und Rochen unter CITES finden Sie unterwww.bmub.bund.de/N51099 sowie unter http://cites.org/prog/shark.