VCD kritisiert Wettbewerbsverzerrung gegenüber Flugverkehr

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Laut EuGH Urteil haben Fahrgäste bei Verspätungen künftig auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung. (Fotos: Erich Westendarp / pixelio.de)

Wenn die Bahnreise zu lange dauert, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung auch bei höherer Gewalt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem aktuellen Urteil klar und deutlich gemacht. Aus Verbrauchersicht ist das eine positive und richtige Entscheidung. Künftig ist es gleich, aus welchen Gründen ein Zug Verspätung hat. Die Fahrgäste erhalten eine anteilige Erstattung des Fahrpreises vom Bahnunternehmen: 25 Prozent ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden. Fahrgäste können dies ab sofort geltend machen.

Anwendung auf andere Verkehrsträger ausgeschlossen

Und schon regt sich Kritik. Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisiert, dass der Europäische Gerichtshof die Pflicht zur Entschädigung im Falle höherer Gewalt ausschließlich für den Bahnverkehr festlegt. Michael Ziesak, VCD-Bundesvorsitzender: „In der Urteilsbegründung  wird eine analoge Anwendung auf andere Verkehrsträger ausgeschlossen. Das ist Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Eisenbahnverkehrs und zu Gunsten der anderen Verkehrsträger.“
Der VCD gibt außerdem zu bedenken, dass Personenschäden oder auch Unwetter, die unter den Begriff »höhere Gewalt« fallen, gesamtgesellschaftliche Probleme sind. Es ist demnach schwer zu verstehen, dass allein die Bahnunternehmen für entstehende Mehrkosten durch Erstattungen aufkommen müssen.
Zu befürchten ist auch, dass die Deutsche Bahn AG nun zum Fahrplanwechsel im Dezember die Fahrpreise anheben wird, um die Mehrkosten zu kompensieren.

Was müssen Fahrgäste im Falle einer Verspätung tun?

○ Formular ausfüllen; Link: http://www.fahrgastrechte.info/fileadmin/PDF_tbne/FGR-barrierefrei12.pdf
○ Formular abgeben: Fahrgastrechtecenter; 60647 Frankfurt; Tel.: 0180 620 2178; http://www.fahrgastrechte.info/

Quelle: Pressemitteilung VCD

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