Leider ohne Nein zur Wiederzulassung
Für Heike Moldenhauer, Pestizidexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), reicht der Beschluss des Europäischen Parlaments zum EU-Kommissionsvorschlag bezüglich der Wiederzulassung von Glyphosat nicht aus.
Entsprechend dem Votum der EU-Abgeordneten soll das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestufte Pestizid mit einigen Einschränkungen und – statt wie von der EU-Kommission vorgesehen für 15 – lediglich für sieben Jahre erneut zugelassen werden.
Schwacher Beschluss
Moldenhauer: „Das EU-Parlament hat leider einen zu schwachen Beschluss gefasst. Der Umweltausschuss hatte den Abgeordneten empfohlen, gegen die Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen. Das Parlament hätte der Empfehlung des zuständigen Ausschusses besser folgen sollen. Solange viele wissenschaftliche Fragen bezüglich der Auswirkungen von Glyphosat auf die menschliche Gesundheit nicht geklärt sind, darf es nicht wieder zugelassen werden. Die beschlossenen Einschränkungen sind bei weitem nicht ausreichend, um negative Umwelt- und Gesundheitsfolgen zu vermeiden. Glyphosat muss bei der Abstimmung im Mai von den EU-Mitgliedstaaten komplett verboten werden. Nach einer Studie des bundeseigenen Julius-Kühn-Instituts sind Alternativen zu Glyphosat sofort umsetzbar und wären auch nicht wesentlich teurer.“
Entscheidung rechtlich nichts bindend
Der BUND wies darauf hin, dass die Entscheidung des EU-Parlaments rechtlich nicht bindend sei, da letztlich EU-Kommission und Mitgliedstaaten aufgrund der Empfehlungen von Behörden entscheiden, unter anderem des deutschen Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR).
Moldenhauer: „Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat es nun in der Hand, das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Er muss endlich die Veröffentlichung aller Industriestudien zu Glyphosat veranlassen. Das BfR hat in der Vergangenheit wichtige Hinweise auf das Krebsrisiko von Glyphosat falsch bewertet. Um Fehler zu vertuschen und den Ruf deutscher Behörden zu wahren, darf jetzt nicht ein noch größerer Fehler begangen und Glyphosat wieder zugelassen werden.“
Quelle: Pressemeldung BUND