Erntezeit auch für Nicht-Garten-Besitzer

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Äpfel an herrenlosen Bäumen dürfen meist von der Allgemeinheit geerntet werden. Auf www.mundraub.org gibt es ein Verzeichnis dieser Bäume. (Foto: Angelina S…….. / pixelio.de)

Im Herbst ist Ernte-Zeit. Äpfel, Birnen, Pflaumen, Nüsse, Brombeeren oder Holunderbeeren können auch alle ernten, die keinen eigenen Garten haben, so der BUND. In fast allen Regionen gibt es im öffentlichen Raum offenbar herrenlose Obstbäume und Beeren-Sträucher. Diese gehören normalerweise Gemeinden, Kreisen oder dem Bund.

Mundraub: Suchplattform für „freie“ Bäume

Wenn deren Ernte jedoch nicht ausdrücklich untersagt ist, kann man davon ausgehen, dass sich die Allgemeinheit daran bedienen darf. Wer sich unsicher ist, kann entweder beim Eigentümer nachfragen oder die Internet-Plattform „www.mundraub.org“. Sie wird von einer wachsenden Pflückgemeinde stetig erweitert. Die Standorte „freier“ Bäume können darin selbstständig eingetragen werden. Nach dem Motto „wer ernten will, muss auch säen“ rufen die Initiatoren der Mundraub-Internetplattform außerdem zur Nachpflanzung von Obstbäumen und zur Pflege der Bäume auf.

Bäume pflegen

Beim Pflücken sollten die Bäume und Sträucher nicht beschädigt und darin lebende Kleintiere und Insekten geschont werden.

Damit sich weite An- und Abfahrten nicht negativ in der Umweltbilanz niederschlagen, empfiehlt der BUND, sich zuerst alle nah gelegenen Obstbäume und Sträucher anzeigen zu lassen. Wer aus selbstgeernteten Äpfeln Saft pressen lassen will, sollte vor allem die eingetragenen Mostereien in seiner Region in Betracht ziehen.

Quelle: BUND Ökotipp

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