Größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik
– Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger ziehen mit Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen CETA vor das Bundesverfassungsgericht.
– Bündnis will die Ratifizierung des EU-Kanada-Handelsabkommens und die drohende “vorläufige“ Anwendung durch den EU-Ministerrat im Herbst stoppen.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin der Beschwerde anschließen.
Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zweifelhaft
Die Verfassungsbeschwerde “Nein zu CETA“ ist schon jetzt die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger haben bislang eine schriftliche Vollmacht per Post eingeschickt. Das Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie hat die Verfassungsbeschwerde gegen CETA initiiert, weil das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger auszuhöhlen droht. “Wir freuen uns, dass so viele Menschen die Gefahr erkannt haben und die Beschwerde mit ihrer Unterschrift unterstützen“, sagte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie.
Im Herbst will der EU-Ministerrat beschließen, dass CETA “vorläufig” in Kraft treten kann. Die Verfassungsbeschwerde fordert zu prüfen, ob CETA sowie seine “vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Fragwürdig sind insbesondere Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien und die fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages. “CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln. Er vertritt das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis einen “Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Es soll dem deutschen Vertreter im EU-Rat untersagen, CETA und seiner “vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.
Abkommen greift in gesellschaftliche Bereiche ein
Bei CETA geht es nur am Rande um die Senkung von Zöllen und die Angleichung technischer Standards. Im Gegensatz zu bisherigen Freihandelsverträgen greift dieses Abkommen tief in gesellschaftliche Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. “Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‘vorläufig’ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedstaaten dafür die Hand gehoben hat – das ist ein Demokratieskandal“, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.
Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann man sich auch weiterhin der Bürgerklage “Nein zu CETA“ anschließen. Anders als beim Unterschreiben einer Online-Petition erteilen Unterstützerinnen und Unterstützer eine Vollmacht zur Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde.“Neben Demonstrationen und Aktionen ist die Bürgerklage ein wichtiges Standbein unserer Kampagne, um CETA politisch zu verhindern”, sagte Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. “Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren.“
Links und weiterführende Informationen:
– Bürgerklage “Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
– Hintergrundpapier CETA-Verfassungsbeschwerde: tinyurl.com/jjwf3m5
Quelle: Pressemitteilung Foodwatch