Behörden müssen über Verunreinigungen informieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem vor neun Jahren begonnenen Rechtsstreit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Sieg für die Verbraucher in Deutschland errungen. Streitpunkt war, ob und in welchem Umfang sich Verbraucher bei staatlichen Behörden über die Belastung von Getränken und Lebensmitteln mit gesundheitsschädlichen Druckchemikalien aus Kartonverpackungen informieren können.
Verbraucher haben einen Informationsanspruch
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einer im Juli schriftlich veröffentlichen Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 7 B 22.14) zu dem Schluss, dass Behörden die amtlich festgestellte Prüfergebnisse zu Druckchemikalien in Lebensmitteln herausgegeben müssen. Dies gilt selbst dann, wenn ein davon betroffenes Unternehmen der Meinung ist, dass die Werte nicht richtig ermittelt worden seien. Mehrere Verpackungs- und Lebensmittelkonzerne hatten das für Ernährung und Landwirtschaft zuständige Bundesministerium (BMEL) verklagt, nachdem dieses der DUH Untersuchungsergebnisse über Belastungen in deren Produkten übermitteln wollte.
„Die Versuche von Lebensmittelkonzernen,…, die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Druckchemikalien und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu vertuschen, sind endgültig gescheitert. Es ist ein Skandal, dass fast ein Jahrzehnt vergehen musste bis Verbrauchern die ihnen zustehenden Informationen zuerkannt wurden. Das ist ein Armutszeugnis für den staatlichen Verbraucherschutz und für Unternehmen, denen Profite wichtiger sind als die Gesundheit ihrer Kunden“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Urteil stärkt das Informationsrecht von Verbrauchern
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Interessen der DUH als Beigeladene des Verfahrens von Verpackungsunternehmen gegen das Verbraucherschutzministerium vertrat, erklärt: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt das Informationsrecht von Verbrauchern grundlegend und ist richtungsweisend. Festgestellte Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln dürfen von den Behörden nicht mehr mit der Schutzbehauptung zurückgehalten werden, diese seien Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Verbrauchern wird somit ein umfassender Informationsanspruch über die Beschaffenheit von Erzeugnissen eingeräumt.“
DUH erhielt geschwärzte Akten anstatt amtlicher Kontrollergebnisse
Die DUH hatte bereits 2006 Belastungen von Frucht- und Gemüsesäften in Getränkekartonprodukten mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanthon (ITX) aufgedeckt. Auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beantragte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Herausgabe amtlicher Kontrollergebnisse und erhielt teilweise komplett geschwärzte Akten vom damals zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Wesentliche Informationen zu den Produkten mit festgestellten Belastungen fehlten laut DUH darin. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Ministerium und später mit Verpackungs- und Lebensmittelkonzernen bis zu einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2008, das die Rechtsauffassung der DUH bestätigte und das Ministerium verurteilte, alle Informationen zu veröffentlichen.
Bundesministerium weigerte sich Informationen vorzulegen
Trotz dieser klaren Entscheidung weigerte sich das Ministerium laut ‘Angaben der DUH, vollständige Informationen über die belasteten Lebensmittel vorzulegen und verwies auf die Geschäftsinteressen der betroffenen Industrie. Nachdem das Ministerium für Verbraucherschutz vom Bundesverwaltungsgericht verurteilt wurde, der DUH Informationen über chemische Substanzen, deren Konzentrationen und die Angabe von belasteten Produkten unter Angabe der Hersteller mitzuteilen, kämpften offenbar betroffene Unternehmen jahrelang gegen das Ministerium, um die Veröffentlichung zu verhindern.
Quelle: Pressemitteilung DUH