Illegale Verfolgung bedroht den Greifvogel
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Habicht (Accipter gentilis) zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählt. Auf den Grünspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist. In diesem Zusammenhang äußerte sich auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir wollen unsere internationale Vorbildrolle im Vogelschutz weiter stärken. Wir haben gute Schutzgesetze, aber die müssen auch befolgt werden. Abschüsse, Fang und Vergiftungen geschützter Vögel sind kein Kavaliersdelikt. Für den Artenschutz ist es daher wichtig, solche Verstöße auch zur Anzeige zu bringen.“
Manch Jäger empfindet den Habicht als Konkurrenz
„Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen. Auch bei Geflügel- und Taubenzüchtern ist der Habicht besonders unbeliebt. Jährlich stellen Polizisten und Tierschützer in Deutschland Habichtfangkörbe sicher – viele davon in der Nähe von Taubenhaltungen“, sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz.
Vom Land- zum Stadtvogel
„Der Habicht holt sich auch mal ein Haushuhn oder eine Reisetaube. Hauptnahrung sind aber die wild lebenden Ringel- oder Stadttauben sowie Krähen, von denen es ausreichend viele gibt. Daher entwickelt sich der Habicht auch in vielen Gegenden zunehmend vom scheuen Waldbewohner zum Nachbarn in städtischen Parks und Friedhöfen“, sagte der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann. In der Stadt sei das Nahrungsangebot das ganze Jahr über gesichert.
Habichthauptstadt
Nach aktuellen Erfassungen leben in Deutschland 11.500 bis 16.500 Brutpaare. Eine der höchsten Siedlungsdichten von Habichten weltweit hat die Hauptstadt Berlin mit etwa 100 Brutpaaren. Derzeit sind die Bestände in Deutschland zwar nicht flächendeckend gefährdet, allerdings verschwindet der Habicht aus manchen Gebieten oder ist dort unerklärlich selten.
Illegale Greifvogelverfolgung
„Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt“, so die Verbände. NABU und LBV fordern, dass entsprechende Straftaten systematisch erfasst, aufgeklärt und angemessen geahndet werden. Dafür müssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der Länder in allen Bundesländern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen. NABU und LBV sprechen sich dafür aus, neben der Benutzung auch den bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der Umgebung von Greifvogelnestern müssten Horstschutzzonen eingerichtet werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit zwischen März und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgesehen ist. Das Aushorsten von jungen Habichten in freier Natur für die Falknerei sollte nicht mehr zugelassen werden.
Telefonhotline
NABU und LBV haben als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen Vogelmord eine bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen, vergiftete oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und Anzeigen illegaler Aktivitäten. Darüber hinaus werden auch zurückliegende Fälle illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, zu melden unter www.NABU.de/verfolgung-melden.
Wider den Vogelmord
Der 50 bis 60 Zentimeter große Habicht ist ein kräftiger Greifvogel. Sein Körperbau mit kurzen gerundeten Flügeln und einem relativ langen Schwanz ist gut an schnelle Sprints in unübersichtlichem Gelände angepasst. Wie bei den meisten Greifvögeln sind weibliche Tiere mit durchschnittlich 60 Zentimetern größer und schwerer als die Männchen mit etwa 53 Zentimetern Körpergröße. Die Oberseite ist grau, die Unterseite der Flügel, Brust und Bauch sind weiß mit schmalen schwarzen Querstreifen, eine Zeichnung die man nach dem Sperber, dem kleinen Vetter des Habichts, auch „Sperberung“ nennt. Typisch sind der helle Überaugenstreif und die gelb bis orange gefärbte Iris. Zentrale Meldeaktion von NABU, LBV und Komitee gegen den Vogelmord: Telefon 030-284984-1555 (werktags von 9-18 und an Wochenenden/Feiertagen von 15-18 Uhr) oder mit dem Online-Formular unter www.NABU.de/verfolgung-melden Weitere Infos unter www.NABU.de, www.LBV.de oder www.Vogel-des-Jahres.de. Die Farbbroschüre „Vogel des Jahres 2015 – Der Habicht“ (Art.Nr.: 1975), DIN A5, 36 Seiten gibt es im NABU-Natur-Shop, info@NABU-Natur-Shop.de, Tel. 0511-711 099 98 oder unter www.NABU.de/infomaterial sowie im LBV-Natur-Shop unter www.lbv.de oder www.lbv-shop.de Der aktuelle Leitfaden „Illegale Greifvogelverfolgung – Erkennen, Bekämpfen, Verhindern“ (Art.Nr: 1980), DIN A5, 36 Seiten, steht unter www.NABU.de/illegale-verfolgung.pdf zum Download bereit. Die gedruckte Broschüre kann über o.g. Bezugsquellen bestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung NABU und BMUB Pressedienst Nr. 194/14 Naturschutz